Benutzung des Betriebsweges entlang der Saar durch PKW's
Aus gegebenen Anlass weist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar- Lahn darauf hin, dass es grundsätzlich verboten ist, die Betriebswege entlang der Saar mit Kraftfahrzeugen, einschließlich Krafträdern, Kleinkrafträdern und Mobilitätshilfen, zu befahren. Weiterhin ist es nicht erlaubt auf bundeseigenen Grundstücken Zelte aufzustellen.Ausnahmen hiervon werden nur in Abstimmung mit dem WSA Mosel-Saar-Lahn durch Einzelgenehmigungen erteilt.