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Benutzung des Betriebsweges entlang der Saar durch PKW's

Datum (TT.MM.JJJJ) 18.08.2020

Aus gegebenen Anlass weist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar- Lahn darauf hin, dass es grundsätzlich verboten ist, die Betriebswege entlang der Saar mit Kraftfahrzeugen, einschließlich Krafträdern, Kleinkrafträdern und Mobilitätshilfen, zu befahren. Weiterhin ist es nicht erlaubt auf bundeseigenen Grundstücken Zelte aufzustellen.

Ausnahmen hiervon werden nur in Abstimmung mit dem WSA Mosel-Saar-Lahn durch Einzelgenehmigungen erteilt.

Ausgenommen von dem Benutzungsverbot ist das Betreten der bundeseigenen Ufergrundstücke und Betriebswege durch Fußgänger sowie das Befahren der Betriebswege mit Fahrrädern.

Von dem allgemeinen Nutzungsverbot bzw. Betretungs- und Befahrungsverbot sind die Bediensteten oder Beauftragten der WSV selbst, andere Behörden, Rettungsdienste, Feuerwehren oder sonstiger Hilfsorganisationen befreit, soweit das Benutzen der Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben
entspricht.

Die Nutzung des Betriebsweges wird in der Wasserstraßen-Betriebsanlagenverordnung (WaStrBAV) vom 06. Juni 2016 geregelt.

Weitergehende Informationen können beim WSA Mosel-Saar-Lahn erfragt werden