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Schleusenbetrieb auf der unteren Lahn

Datum (TT.MM.JJJJ) 22.04.2020

Mit der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (gültig ab dem 20.04.2020) wird es der Sport- und Freizeitschifffahrt im Bereich der Bundeswasserstraßen ermöglicht, ihre Marinas, Sportboothäfen und Steganlagen - wenn auch eingeschränkt - wieder in Betrieb zu nehmen. Unter strenger Einhaltung der vorgegebenen Randbedingungen (max. 2 Personen, mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen, etc.) dürfen die Anlagen ab sofort wieder betreten und benutzt werden. Das Fahren auf der Wasserstraße selbst war seitens der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) nicht verboten.

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar-Lahn bereitet sich personalmäßig und anlagentechnisch gegenwärtig darauf vor, die Lahnschleusen von Limburg bis Lahnstein ab Montag, den 04. Mai 2020 wieder in Betrieb zu nehmen und die durchgehende Schifffahrt zu ermöglichen.

Zusätzlich prüft das WSA Mosel-Saar-Lahn gegenwärtig ab, ob es möglich ist, in diesem Jahr die Schifffahrtssaison auf der Lahn bis Ende November - und damit um einen Monat - zu verlängern. Sobald hierzu eine Entscheidung gefallen ist, wird das WSA dies auf seiner Homepage und in ELWIS veröffentlichen.